die formulierte Gesetzesinitiative vom 2. Februar 2012 “Für eine unbürokratische bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich” und das Gesetz vom 21. Mai 2015 über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz, Gegenvorschlag)
Gegenentwurf angenommen