Landratsbeschluss vom 23. September 2010 zum Wechsel der richterlichen Überprüfungsbehörde betreffend Polizeigewahrsam für Gewalttäter/innen von Sportveranstaltungen: Anpassung Polizeigesetz und Gerichtsorganisationsgesetz sowie Verfassung
angenommen


Aktualisiert: 02.09.2021, 07:41:50

Resultate

  • Stimmbeteiligung 48.82 %
  • Stimmberechtigte 186’520
  • Eingegangene Stimmzettel 91’063
  • Ausgezählt 86 von 86

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